Antworten auf häufige Fragen
- Spürt der Patient die Bestrahlung? Ist eine Narkose notwendig?
- Gibt es vergleichende Studien zwischen Protonen- und Röntgentherapie mit großen Patientenzahlen?
- Können mit der Protonentherapie nur ganz bestimmte Krebsarten behandelt werden?
- Ist die Protonentherapie Privatpatienten vorbehalten?
- Ist es mit dem IMRT-Verfahren (Intensity Modulated Radio-Therapy mit Photonen) nicht genauso wie bei der Protonenbestrahlung möglich, eine hohe Dosis in den Tumor zu bringen?
- Der Tumor ist häufig von kleineren Absiedlungen von Krebszellen umgeben. Führt der im Vergleich zur Photonentherapie steilere Dosisabfall bei Protonen an der Gesund-/Krank-Grenze vielleicht dazu, dass diese bösartigen Absiedlungen nicht mitbestrahlt werden? Ist die Protonentherapie vielleicht zu genau?
- Sind bewegliche Organe, wie z. B. die Prostata, überhaupt für eine Hochpräzisionsbestrahlung wie die Protonenbestrahlung geeignet?
- Ist die Bestrahlung von Tumoren am Auge möglich?
- Ist der am RPTC verwendete Protonenstrahl nicht zu "energiereich" für Augen oder andere kleine oberflächennahe Tumoren?
Spürt der Patient die Bestrahlung? Ist eine Narkose notwendig?
Die Bestrahlung ist für den Patienten nicht wahrnehmbar und absolut schmerzfrei, auch dauert sie meist nicht länger als 60 bis 120 Sekunden pro Sitzung. Die Bestrahlung wird bei Erwachsenen daher ohne Narkose durchgeführt. Bei Kindern wird dagegen in der Regel eine leichte und gründlich überwachte Kurznarkose vorgenommen, damit sie sich nicht bewegen und der Strahl präzise auf den Tumor gelenkt werden kann. Eine Narkose ist auch von Vorteil, wenn atembewegliche Organe wie Lunge oder Leber bestrahlt werden.
Gibt es vergleichende Studien zwischen Protonen- und Röntgentherapie mit großen Patientenzahlen?
Aus ethischen Gründen gibt es in der Medizin grundsätzlich keine prospektiven Vergleichsstudien mit mehr als 10.000 Patienten in jeder Gruppe. Überdies sind nach dem heute geltenden Strahlenschutzrecht vergleichende Studien zwischen Protonen und Röntgen wegen der hohen Strahlenbelastung bei den Teilnehmern, die der Röntgentherapie unterzogen werden müssen, nicht mehr zulässig. Empirische Auswertungen liegen jedoch bei nunmehr über 60.000 Patienten weltweit vor. Diese Zahl erhöht sich laufend und liefert immer mehr Erfolgsnachweise. Nirgendwo gibt es eine Studie, die für Protonen im Vergleich zu Röntgen mehr Nebenwirkungen oder weniger Heilungen nachgewiesen hätte.
Können mit der Protonentherapie nur ganz bestimmte Krebsarten behandelt werden?
Die Protonentherapie kann nicht nur bei speziellen Krebsarten eingesetzt werden, sondern mindestens immer dann, wenn auch eine Röntgentherapie indiziert wäre. Darüber hinaus ist die Protonentherapie auch für Tumoren geeignet, die bislang einer Bestrahlung nicht zugänglich waren, weil sie zu nah an lebenswichtigen gesunden Organen lagen.
Ist die Protonentherapie Privatpatienten vorbehalten?
Nein. Die Protonentherapie steht grundsätzlich sowohl gesetzlich als auch privat versicherten Patienten offen.
Ist es mit dem IMRT-Verfahren (Intensity Modulated Radio-Therapy mit Photonen) nicht genauso wie bei der Protonenbestrahlung möglich, eine hohe Dosis in den Tumor zu bringen?
Tatsächlich ist es mit dem IMRT-Verfahren häufig einfacher als bei der konventionellen Photonenbestrahlung, die 100 %-Isodose (das ist die Grenze des Bestrahlungsgebietes, welches die volle Tumordosis = 100 % erhält) an das Planungsvolumen anzumodulieren. Das Erreichen der vollen Tumordosis in diesem Gebiet wird allerdings meist mit wesentlich höheren Dosen im gesunden Gewebe und damit mit höheren Nebenwirkungen als bei der Protonentherapie erkauft. Auch das IMRT-Verfahren kann die physikalischen Grenzen der Photonenbestrahlung nicht ändern, die zu einem um bis zu dreifach schlechteren Verhältnis von Schadens- zu Nutzstrahlung als bei Protonenbestrahlung führen.
Der Tumor ist häufig von kleineren Absiedlungen von Krebszellen umgeben. Führt der im Vergleich zur Photonentherapie steilere Dosisabfall bei Protonen an der Gesund-/Krank-Grenze vielleicht dazu, dass diese bösartigen Absiedlungen nicht mitbestrahlt werden? Ist die Protonentherapie vielleicht zu genau?
Es ist völlig richtig, dass der makroskopisch, d. h. in Magnetresonanz- oder Computertomografie erkennbare Tumor häufig noch von kleineren Zellabsiedlungen umgeben ist. Das ist genau der Grund, warum man – übrigens in der Photonen-Strahlentherapie gleichermaßen – immer einen Sicherheitssaum um den Tumor einplant, der diese in der Diagnostik nicht erkennbaren Absiedlungen sowie das unmittelbare Lymphabflussgebiet miterfasst. Dieses Gesamtvolumen, man nennt es das Planungszielvolumen, wird dann idealerweise mit der vollen Tumordosis bestrahlt. Das Gewebe außerhalb des Planungsvolumens, welches nicht mehr von kleinen Tumorabsiedlungen befallen ist, kann dann von dem für die Protonenbestrahlung typischen steilen Strahlendosisabfall profitieren.
Im Übrigen ist es mit der Protonentherapie möglich, in der weiteren Tumorumgebung beinahe jeden Photonenbestrahlungsplan nachzuahmen. So könnte man beispielsweise um den Tumor herum einen Bereich mit geringeren Dosen protonenbestrahlen, um den bei Photonenbestrahlung üblicherweise verwischten Dosisabfall zu simulieren. Selbst in diesem Fall würde das gesunde Gewebe außerhalb dieses Übergangs-Randgebietes immer noch deutlich weniger Schadensstrahlung erhalten als bei der Photonenbestrahlung.
Sind bewegliche Organe, wie z. B. die Prostata, überhaupt für eine Hochpräzisionsbestrahlung wie die Protonenbestrahlung geeignet?
Organbewegungen sind ein grundsätzliches Problem bei der Bestrahlung, nicht nur bei der Protonentherapie, da sie immer dazu führen, dass man ein größeres Planungsvolumen – d. h. einen größeren Sicherheitssaum um den Tumor – verwenden muss. Das bessere Nutzstrahlungs-/Schadensstrahlungsverhältnis bei Protonen zugunsten des gesunden Gewebes außerhalb dieses Planungsvolumens bleibt natürlich bestehen.
Um bewegliche Organe mit hoher Sicherheit in der immer gleichen Lage bestrahlen und somit geringere Sicherheitssäume verwenden zu können, gibt es mehrere mit Erfolg in der Photonen- und Protonenstrahlentherapie eingesetzte Verfahren: Bei der Prostata ist dies z. B. die Verwendung eines Rektalballons, der die Prostata in eine bestimmte vordefinierte Position bringt, oder die Markierung der Prostata mit Goldkügelchen, die in einer vor jeder Bestrahlung durchgeführten Röntgenpositionskontrolle in der gewünschten Lage einjustiert werden. Bei einem dritten Verfahren wird die relative Lage der Prostata im Körper vor jeder Bestrahlung mithilfe einer stereotaktischen Ultraschalluntersuchung bestimmt. Für die "Fixierung" atemverschieblicher Organe, z. B. Lunge oder Leber, gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine ist das sogenannte Atemgating. Hier wird die Atemexkursion (Grad der Lungenblähung) gemessen und der Strahl nur während der richtigen Atemposition freigegeben. Ein zweites Verfahren ist die Bestrahlung bei Apnoe, d. h. es wird der narkotisierte Patient während eines kurzen Atemstopps in genau definierter Position bestrahlt.
Ist die Bestrahlung von Tumoren am Auge möglich?
Ja. Bösartige Tumoren am Auge sind bereits seit Jahren eine Domäne der Protonenbestrahlung, denn nur sie kann direkt im Tumor gestoppt werden. Die weiter reichende Röntgenstrahlung würde zu Schäden an den dahinter liegenden Sehnerven und Hirnregionen führen.
Am RPTC wird ein technisch fortgeschrittenes Verfahren eingesetzt: Zunächst wird der Tumor per Kernspintomografie lokalisiert. Dazu werden – bei örtlicher Betäubung – im Bereich der Bindehautsäcke drei Miniclips gesetzt, die sich im Kernspingerät abbilden. Auf diese Weise erhält man eine dreidimensionale Darstellung des Auges. In dieses Abbild kann der Arzt nach einer Beobachtung sogenannte "spread-out-areas" einzeichnen. Das sind Gebiete, in denen Melanomzellen bereits die Netzhaut infiltriert haben. Zum Abschluss der Bestrahlungsplanung wird ein weiteres Computertomogramm erstellt: Dabei wird ein Fixations-Lichtpunkt so justiert, dass das Auge in der richtigen Position für die Bestrahlung steht. Augenrotationen und Blickabweichungen werden durch optische Überwachung der Iris ausgeschlossen.
Im Bestrahlungsgerät, einem Drehstuhl, fixieren die Augen wiederum einen Lichtpunkt. Die Position der Pupille wird fortlaufend überwacht. Zwei kreuzend eingestellte Röntgengeräte bringen den Tumor anhand der Markierungsclips genau in die Strahlposition. Der Kopf wird während dieser Zeit mit einer Oberkiefer-Bissplatte fixiert. Eine solche Bestrahlungssitzung dauert etwa 60 Sekunden.
Ist der am RPTC verwendete Protonenstrahl nicht zu "energiereich" für Augen oder andere kleine oberflächennahe Tumoren?
Nein, denn der am RPTC verwandte Protonenstrahl kann sowohl in der Energie (entspricht Geschwindigkeit und damit auch Eindringtiefe der Protonen) als auch in der Intensität (Stromstärke oder Anzahl der eingeschossenen Protonen) bis auf null herunterreguliert werden. Dies geschieht mit Bremselementen, die den Strahl auf die gewünschte Energie (Geschwindigkeit bzw. Eindringtiefe) herunterbremsen, einerseits, und mit einer genauen Ansteuerung der Anzahl der beschleunigten Protonen, andererseits. Damit kann die Protonenbeschleunigeranlage am RPTC jeden Tumor zwischen Hautoberfläche und etwa 38 cm Tiefe bestrahlen.
