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Kostenübernahme

Unser Bemühen ist es, Sie von den Kosten der Behandlung sowie der Unterbringung im Gästehaus am RPTC (Patienten mit Wohnsitz außerhalb Münchens) freizustellen. Mit einer großen Zahl von gesetzlichen Krankenkassen haben wir einen Versorgungsvertrag abgeschlossen, der es uns ermöglicht, direkt mit der Krankenkasse abzurechnen. Andernfalls bitten wir Sie, die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Die dazu erforderlichen Unterlagen (Kostenvoranschlag und das dazugehörige ärztliche Begründungsschreiben) senden wir Ihnen zu. Auch für privat versicherte Patienten versuchen wir die Zahlungsmodalitäten für das Therapieverfahren zu erleichtern. So sind wir mit einigen Privat-Krankenkassen im Gespräch, ebenfalls eine Regelung zu treffen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Als erste gesetzliche Krankenversicherung hat die AOK Bayern für ihre Versicherten einen Versorgungsvertrag für Protonenbestrahlung am RPTC abgeschlossen. Die AOK Bayern tritt auch als Clearingstelle für die AOKen anderer Bundesländer auf. Auch der Landesverband Bayern der Betriebskrankenkassen (BKK), die Bundesknappschaft und die Landwirtschaftlichen Krankenkassen Bayern haben entsprechende Verträge mit dem RPTC unterzeichnet. Weitere Kassen folgen.  Andere Kassen wie z.B. die Techniker Krankenkasse bewilligt die Protonentherapie nach Einzelfallentscheidung. Protonentherapie in München am RPTC ist für Patienten, mit deren Kassen wir einen Versorgungsvertrag haben, somit eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesen Fällen rechnen wir direkt mit den Kassen ab. 

 

Bei allen andern Patienten obliegt die Entscheidung der Einzelprüfung durch den MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Dabei kommt dem Versicherten zugute, dass er seit Beginn 2004 ein Wahlrecht bezüglich des Leistungserbringers – also eines Protonencenters – hat und auch von seiner lokalen Versicherung grundsätzlich eine Kostenerstattung verlangen kann (§ 13 (2,3) SGB V). Das Patientenmanagement erstellt in diesem Fall für Sie den Kostenvoranschlag mit dem Begründungsschreiben, die Sie bitte bei Ihrer Kasse einreichen. Die Rückkommunikation bezüglich der Kostenübernahme ergeht in der Regel an den Patienten. Bitte melden Sie sich umgehend bei unserem Patientenmanagement sobald Ihre Kostenübernahme seitens der Kasse gesichert ist, damit wir umgehend einen Termin für Sie vereinbaren können.  

 

Eine Aufstellung der Kassen, die Kosten für die Protonentherapie bereits übernommen haben:

Gesetzliche Krankenkassen mit Versorgungsvertrag Gesetzliche Krankenkassen mit Einzelfallentscheidung Private Krankenversicherer mit Versorgungsvertrag Private Krankenversicherer mit Einzelfallentscheidung
AOK Bayern AOK Baden Württemberg Debeka Allianz
Audi BKK AOK Niedersachsen Barmenia
Bank BKK AOK Rheinland Central
BKK Akzo Nobel AOK Westfalen DBV
BKK ATU BKK ALP plus DKV
BKK BMW BKK Hoesch Gothaer
BKK Braun-Gillette BKK Siemens Inter
BKK Demag Kraus Maffei BKK VDN Signal Iduna
BKK Essanelle DAK Erfurt Versicherungskammer Bayern
BKK Faber-Castell & Partner DAK Hamburg
BKK Gesundheit DAK Hannover
BKK Henschel Plus DAK München
BKK Hypo Vereinsbank IKK Baden-Württemberg
BKK Karl Mayer KKH Allianz
BKK Kassana KKH München
BKK KBA Lüneburger Krankenhilfe
BKK Linde Neue BKK
BKK Mahle Shell BKK
BKK MAN und MTU München Siemens BKK Erlangen
BKK Merck Darmstadt Techniker Krankenkasse Berlin
BKK MHPlus Ludwigsburg Techniker Krankenkasse Hamburg
BKK Miele Güthersloh Techniker Krankenkasse München
BKK Neckermann Frankfurt Techniker Krankenkasse Stuttgart
BKK Pronova
BKK R+V Wiesbaden
BKK RWE Celle
BKK Schott-Rohrglas
BKK Schwesternschaft
BKK Textilgruppe Hof
BKK Victoria und D.A.S.
Bosch BKK
Knappschaft
LKK Oberbayern
SKD Schweinfurt
Stadt Augsburg

Stand: November 2011

 


Patienten aus dem Ausland

Auch für Patienten aus EU-Mitgliedsstaaten gelten die Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit mit der Konsequenz, dass sie sich auch in Deutschland ambulante Behandlungsleistungen gegen Kostenerstattung zulasten des jeweiligen ausländischen Versicherungsträgers selbst beschaffen können. Ein nationales Sachleistungssystem hindert den Kostenerstattungsanspruch nicht. Demnach kann ein Patient aus einem EU-Mitgliedsstaat grundsätzlich Kostenerstattung beanspruchen, wenn er sich in Deutschland einer Protonenbestrahlung unterzieht. Dies gilt auch für im EU-Ausland wohnende Patienten, die nur zum Zwecke der Behandlung nach Deutschland einreisen. Für die Abwicklung der Behandlung gibt es zwischen der ausländischen und der betreffenden deutschen Krankenkasse ein formalisiertes Abrechnungsverfahren. Bitte beantragen Sie bei Ihrer Kasse das dazu erforderliche E 112 Formular und senden Sie dieses, gemeinsam mit einer Kopie Ihres Passes an unser Patientenmanagement. Das ausländische Versicherungssystem kann bestimmte vom Patienten einzuhaltende formale Obliegenheiten vorsehen (z. B. die Behandlung darf erst nach Überweisung eines Hausarztes erfolgen), die aber weder diskriminieren noch die Dienstleistungsfreiheit behindern dürfen.

 

Sollte Ihre Krankenkasse nicht dem E112 Abrechnungsverfahren angeschlossen sein, so ist die Behandlung mittels einer Behandlungspauschale, die der Patient vor Behandlungsbeginn aufbringen muss, zu begleichen.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung gilt jeweils der individuelle Versicherungsvertrag. Dazu ein wichtiger Hinweis: Die Versicherungen sind zur Zahlung von Therapien wie der Protonenbestrahlung generell verpflichtet, insbesondere durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12.03.2003 (AZ IV Z R 278/01). Sie erhalten vom Patientenmanagement einen Kostenvoranschlag sowie ein ärztliches Begründungsschreiben, das Sie bitte bei Ihrer Kasse einreichen. Bei Fragen unterstützt Sie unser Patientenmanagement sehr gerne.

Selbstzahler

Für Patienten, die Ihre Behandlung selber begleichen, wird ein individueller Kostenvoranschlag basierend auf den voraussichtlich zu veranschlagenden Bestrahlungssitzungen  erstellt. Die Kosten sind vor Behandlungsbeginn zu begleichen.


Patienten-Hotline

+49 (0) 89 660 680

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