Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gästehauses am RPTC

  1. Für die Beherbergung von Gästen, die sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend Besteller) werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde zwischen den Parteien schriftlich eine abweichende Regelung getroffen.
  2. Die Angebote des Gästehauses sind vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung freibleibend und unverbindlich. Die Reservierung von Zimmern, sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch das Gästehaus für dieses, sowie für den Besteller bindend.Die Überlassung von Zimmern begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung  ist nicht zulässig.
  3. Vertragspartner sind der Besteller und das Gästehaus. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss ausdrücklich eine Vollmacht der bestellenden Person vorgelegt werden.
  4. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluß, aber vor Leistungserbringung geht zu Lasten des Bestellers.
  5. Rechnungen des Gästehauses sind grundsätzlich sofort und in bar zu begleichen. Wird dem Besteller eingeräumt, den Rechnungsbetrag zu überweisen, ist der Betrag in voller Höhe binnen vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug ohne weitere Mahnung ein. . Skontoabzüge sind nicht gestattet und werden zuzüglich einer anfallenden Bearbeitungspauschale von mindestens 20.- nachgefordert. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt Zinsen in Höhe von 2 % über Euribor zu berechnen. Das Recht des Bestellers, einen geringeren und das Recht des Gästehauses einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleiben hiervon unberührt. Anzahlungen sind zu den angegebenen Zeitpunkten (s. Anhang) fällig und werden mit der Endabrechnung verrechnet. Eine Verzinsung findet nicht statt.
  6. Wird die vereinbarte Leistung und/oder Lieferung nicht in Anspruch genommen, ohne dass das Gästehaus dies zu vertreten hat, so behält das Gästehaus den Anspruch auf Zahlung der Miete bzw. Vergütung. In diesem Fall sowie im Falle einer Stornierung vor Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung und/oder Lieferung ergeben sich die Höhe der Miete und der Vergütung aus der Auftragsbestätigung des Gästehauses gemäß Ziff. 2. sowie dem Anhang zu diesen Geschäftsbedingungen. Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden des Hotels nachzuweisen.
  7. Das Gästehaus ist berechtigt, die im Anhang festgesetzten Anzahlungen auf die gebuchten Leistungen zu verlangen. Befindet sich der Besteller mit den Anzahlungen im Verzug und werden diese auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Gästehaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder gegen den Besteller einen entstandenen Schaden geltend zu machen.
  8. Das Gästehaus ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind jedoch ausgeschlossen.
  9. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine, ihr möglichst nahe kommende, gültige Bestimmung, Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen.
  10. Bestellungen, Annahmeerklärungen, Änderungen oder Ergänzungen   und sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer     Rechtswirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen durch den Besteller / Veranstalter sind unwirksam.
  11. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung     bestimmter Zimmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  12. Nebenleistungen werden extra berechnet.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Anzahlungen:

Das Gästehaus ist berechtigt Anzahlungen zu verlangen.

Stornierungsbedingungen:

Falls im Falle einer Stornierung eine Weitervermittlung der Zimmer nicht möglich ist, hat der Besteller folgende Beträge zu bezahlen:

bis zum 41. Tag vor Reiseantritt kostenfrei

vom 40. bis zum 31. Tag vor Reiseantritt     10%

vom 30. bis zum 21. Tag vor Reiseantritt     30%

vom 20. bis zum 11. Tag vor Reiseantritt     50%

vom 10. bis zum 0. Tag vor Reiseantritt      

80 % bei Übernachtung mit Frühstück                

70% bei Übernachtung mit Halbpension                

60% bei Übernachtung mit Vollpension                

90% bei Übernachtung ohne Frühstück

Die vereinbarten Leistungen/Arrangements ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des Gästehauses.